Verkürzte Ausbildung für Masseure/-innen

gemäß § 26 MMHmG 

Wenn Sie den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe Massage besitzen, können Sie für die verkürzte Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur/-in gemäß §26 MHHmG zugelassen werden. Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in im Gesamtumfang von 580 Stunden. Link: RIS - Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz § 26 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung (bka.gv.at)

Nächste Starttermine

Verkürzte Ausbildung §26

Verkürzte Ausbildung §26 - Innsbruck

Verkürzte Ausbildung §26 - Salzburg

Information

Ausbildungsumfang

Gesamt: 580 Stunden praktische Ausbildung

Teilnahme-Voraussetzungen

•    Positives Aufnahmegespräch
•    Befähigungsprüfungszeugnis der WKO (Teil 1-3)
•    Lebenslauf
•    Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsstart)
•    Einwandfreies Leumundszeugnis (nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsstart)
•    Meldezettel (nicht älter als 3 Monate vor Lehrgangsstart)
•    Staatsbürgerschaftsnachweis

•    Bei Namensänderungen (-abweichungen) Nachweise wie Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde bei Titelführung,... beilegen!


Abschluss-Voraussetzungen

•    Positiv absolviertes Berufspraktikum (Praktikumsbetriebe werden von der Akademie zur Verfügung gestellt/vermittelt)

Nach positiver Absolvierung der praktischen Ausbildung wird durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter der Vitalakademie ein Zeugnis, in dem der Erfolg sowie die Berufsbezeichnung „medizinischer Masseur“/“medizinische Masseurin“ angeführt ist, ausgestellt.
 

Beratung und Info