Aufschulungslehrgang: Pädagogische Assistenzkraft für Schulen – Assistenz der Freizeitpädagogik

Kinder und Jugendliche in dem vielfältigen Feld „Schule“ bestmöglich in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, ist die wesentliche Aufgabe von pädagogischen Assistenzkräften für Schulen, den AssistentInnen der FreizeitpädagogInnen. 

In dem für Kinder und Jugendliche oftmals herausfordernden Feld „Schule“ nehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle ein. Sie unterstützen FreitzeitpädagogInnen in erzieherischen, spielerischen und freitzeitpädagogischen Aufgaben wie der Planung, Gestaltung und Begleitung von Freizeitaktivitäten. Unter Anleitung der freitzeitpädagogischen BetreuerInnen unterstützen Sie Entwicklungsprozesse, fördern motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, stehen den Kindern und Jugendlichen als Ansprechperson während der Hausübungen an der Seite und begleiten Freizeitstunden.

Mit diesem Aufschulungslehrgang sprechen wir Personen an, die bereits eine Grundausbildung in der Pädagogischen Assistenz absolviert haben und sich im Berufsfeld Schule und in der Freizeitpädagogik spezialisieren möchten.

Ausbildungsziele und Tätigkeitsfelder

Die Spezialisierung „Pädagogische Assistenzkraft für Schulen – Assistenz der Freizeitpädagogik“ vertieft Ihr vorhandenes pädagogisches Wissen und setzt sich gezielt mit dem Tätigkeitsfeld der schulischen Nachmittagsbetreuung in Volks- und Mittelschulen auseinander. Speziell aufbereitetes und auf den Bereich „Schule“ abgestimmtes Wissen wird praxisnah und aus der pädagogischen Realität heraus unterrichtet. Sie erleben eine durchgängige Vernetzung von theoretischem Wissen und der praktischen Anwendung, aus der Sie in Ihrem pädagogischen Alltag schöpfen können. So sind Sie bestmöglich auf die Tätigkeitsfelder und Herausforderungen in Ihrem beruflichen Feld vorbereitet. Gemeinsam mit den FreizeitpädagogInnen unterstützen Sie im schulischen Kontext die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung und leisten so einen wertvollen Beitrag auf deren Weg in Richtung erwachsen werden.

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die…

- mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten und denen eine gute Entwicklung im schulischen Rahmen wichtig ist.
- sich durch eine Zusatzqualifikation eine neue berufliche Chance in ihrer individuellen Arbeit mit Kindern sichern möchten.
- sich beruflich neu orientieren/spezialisieren und in Horten oder in der Nachmittagsbetreuung in Schulen arbeiten möchten.
 

Nächste Starttermine

Derzeit keine Starttermine verfügbar. Kontaktieren Sie uns!

Information

Lehrinhalte

Pädagogische Grundlagen 
-    Lebenswelt „Schule“
-    Entwicklung- und Entwicklungsaufgaben: von der Schulanfängerin zur Teenagerin
-    Menschenbild und eigene pädagogische Haltung
-    Herausforderungen und mögliche Problemfelder der pädagogischen Praxis
-    spielerisches und bewegtes Lernen

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation
-    Lebenswelt „Kinder und Jugendliche“
-    herausfordernde Situationen meistern: vom Widerstand zur Kooperation
-    Konfliktbewältigung und gewaltfreie Kommunikation
-    Kommunikationsprozesse positiv gestalten
-    Teamarbeit
-    eigene Ressourcen und Stressmanagement

Freizeitpädagogische Grundlagen
-    Ziele und Bedeutung der Freizeitpädagogik im schulischen Kontext
-    Kennenlernen freizeitpädagogischer Angebote 
-    Wissen um die Gestaltung von In- und Outdooraktivitäten 
-    seelisches und körperliches Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen fördern
-    Wissen um die Bedeutung von Freiräumen und Rückzugsmöglichkeiten: Freizeiträume gestalten

Diversität
-    Bedeutung von Diversität
-    Herausforderungen und Möglichkeiten
-    Umgang mit Diversität
-    Vielfalt wertschätzen (lernen) und Diversität als Ressource nutzen

Körperbewusstheit
-    Bewegung im Kontext der Förderung von Gesundheitsbewusstsein und sozial-emotionaler Ausgeglichenheit
-    Indoor-Spiele
-    Ernährung
-    Körperbewusstheit fördern

Kunst- und Kreativität
-    Ausdrucksfähigkeit von Kindern und Jugendlichen fördern
-    der mögliche positive Einfluss von künstlerischer Gestaltung auf das eigene Wohlbefinden
-    kennenlernen unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten, Technikkenntnisse
-    Medieneinsatz kritisch beleuchten und kreativ nutzen
-    freudvoller, spielorientierter Zugang und der Einfluss auf die Kooperation der Kinder und Jugendlichen

Rechtliche Grundlagen
-    Wissen um die rechtlichen Bestimmungen für den Aufgabenbereich
-    Rahmenbedingungen zur Aufsichtspflicht
-    rechtskonformer Umgang mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen wie z.B. bei Anzeichen von Übergriffen auf Kinder und Jugendliche

Soziales Lernen und gruppendynamische Prozesse
-    Wissen um Prozesse und Dynamiken von Gruppen
-    Umgang in und mit Gruppen
-    Interaktionsspiele
-    Soziales Lernen als Grundlage für einen wertschätzenden Umgang miteinander
 

Ausbildungsumfang

64 Einheiten (8 Tage)

Wichtige Hinweise

  • Bis 3 Wochen vor Lehrgangsstart kann kostenlos und ohne Angabe von Gründen die Anmeldung storniert werden. (KEINE Bearbeitungs- und Anmeldegebühren)
  • Ca. 3 Wochen vor Lehrgangsstart Erhalt der Rechnung per Email oder postalisch.
  • ONLINE-Infoworkshops

Teilnahme-Voraussetzungen

  • Grundausbildung in der Pädagogischen Assistenz

Hinweis: Begrenzte Teilnehmerzahl! Die Plätze werden nach Einlangen der Anmeldungen vergeben.

Abschluss-Voraussetzungen

  • Mind. 80 %ige Anwesenheit bei den Kurseinheiten der Fachmodule
  • Mündliche und praktische Abschlussprüfung

Rechtliche Grundlagen für die Selbständigkeit

Die Ausbildung zum/zur Pädagogischen Assistenzkraft - Assistenz Freizeitpädagogik ist in Österreich nicht reglementiert und ersetzt kein Studium (z.B. Elementarpädagogik).
Die Arbeit als Pädagogische Assistenzkraft - Assistenz Freizeitpädagogik ist unter der Berücksichtigung der Berufs- und Tätigkeitsvorbehalte anderer Berufe (z.B. Lebens- und Sozialberatung im Sinne des § 119 GewO, Psychologie) nur mit gesunden Personen (insb. Kindern) möglich!

Wissensvermittlung in Form der Unterrichtstätigkeit (z.B.: im Rahmen von Vorträgen, Workshops, Seminaren und Trainings) sind als solches gemäß § 2 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen, das heißt, hierfür ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Alle nützlichen gesetzlichen Grundlagen, Informationen zu Berufs- und Tätigkeitsvorbehalten und den Gesundheitsberufen finden Sie hier:

Weiterführende Informationen zu Gesundheitsberufen

Hier finden Sie allgemein berufsrechtliche Informationen

Beratung und Info